Die neue EU-Omnibus-Verordnung: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz für Unternehmen
Die neue EU Omnibus-Verordnung reduziert Berichtspflichten, entlastet Unternehmen und schafft klarere ESG-Vorgaben. Besonders KMU profitieren von geringeren administrativen Hürden, während größere Unternehmen gezielter in die Verantwortung genommen werden. Erfahren Sie, welche Änderungen auf Ihr Unternehmen zukommen und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.
Die Europäische Kommission hat die Omnibus-Verordnung offiziell verabschiedet. Das Ziel dieser Reform ist bestehende Regularien zu ESG-Berichtspflichten, Nachhaltigkeitsvorgaben und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Doch was genau bedeutet die EU Omnibus-Verordnung für Unternehmen in der Praxis?
Was ist die EU-Omnibus-Verordnung?
Die EU-Omnibus-Verordnung ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die darauf abzielt, die Berichtspflichten zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (ESG) zu verschlanken. Bestehende Regularien wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sollen zusammengeführt und vereinfacht werden. Laut Europäischer Kommission sollen mit dieser Reform über 85 % der Unternehmen von bestimmten Berichtspflichten entlastet werden. Dies gilt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die EU Kommission will dies durch die Erhöhung von Schwellenwerten, die Reduzierung redundanter Vorschriften und eine klarere Fokussierung auf größere Unternehmen erreichen. Die Annahme ist, dass größere Unternehmen einen wesentlichem Einfluss auf Klimathemen haben.
Gründe für die Neu-Verordnung
Die Europäische Kommission hat Rückmeldungen von Interessengruppen berücksichtigt, die einzelne Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Sorgfaltspflicht als komplex und kostenintensiv bewerten. Die Interessengruppen hatten unter anderem kritisiert, dass der Nutzen für Investoren und andere Akteure begrenzt sei, was sich möglicherweise auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Attraktivität für Investitionen auswirken könnte.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Europäische Union das Ziel, Wettbewerbs- und Klimapolitik stärker miteinander zu verknüpfen, um Unternehmen zu entlasten, Investitionen zu fördern und wirtschaftliches Potenzial zu entfalten. Gleichzeitig soll die EU gemeinsame Ziele wie den Europäischen Green Deal erreichen.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Verwaltungsaufwand bis zum Ende der aktuellen Amtszeit um mindestens 25 % zu reduzieren, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar um mindestens 35 %. Zu diesem Zweck hat die EU Kommission sogenannte „Omnibus“-Pakete vorgestellt, die verschiedene Rechtsbereiche zusammenführen und unter anderem Erleichterungen in der Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit, der EU-Taxonomie, dem Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen sowie europäischen Investitionsprogrammen vorsehen.
Diese Maßnahmen sollen die Komplexität der EU-Anforderungen verringern, insbesondere für KMU und kleinere Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung. Gleichzeitig sollen größere Unternehmen, die voraussichtlich stärkere Auswirkungen auf Klima und Umwelt haben, stärker in den regulatorischen Fokus rücken. Zudem ist vorgesehen, den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung zu erleichtern, um den Übergang zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft zu unterstützen.
Welche Änderungen bringt die Verordnung konkret?
Durch die geplanten Änderungen der EU Omnibus-Verordnung ergeben sich zahlreiche Vorteile für Unternehmen:
Die beschlossenen Maßnahmen umfassen:
- Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden und unter 450 Millionen Euro Jahresumsatz sind künftig von der Berichtspflicht ausgenommen.
Die Pflicht zur Offenlegung detaillierter Nachhaltigkeitsinformationen entfällt für viele Unternehmen. Es sollen sektorspezifische Berichtsstandards gestrichen oder verschoben werden.
Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen (Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten), können sich für eine freiwillige Berichterstattung auf der Grundlage eines von der Kommission zu verabschiedenden vereinfachten freiwilligen Standards entscheiden, der auf den von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelten freiwilligen Standards für KMU (Voluntary SME-Standard) basiert.
Die Menge an berichtspflichtigen ESG-Datenfeldern wird reduziert, um die Berichterstellung effizienter zu gestalten. - Anpassung der Sorgfaltspflichten (CSDDD)
Unternehmen müssen sich primär auf die direkten Geschäftspartner konzentrieren und sind nicht mehr verpflichtet, komplette Lieferketten bis zu den Rohstofflieferanten lückenlos zu analysieren.
Das unionsweite Haftungsregime entfällt – stattdessen werden Schadensersatzansprüche durch nationale Gesetzgebung geregelt.
Die Umsetzung der CSDDD wird zeitlich gestreckt, um Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. - Optimierung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Ziel ist eine effizientere Regulierung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus, der fairen Wettbewerb sichern soll.
Für Importeure werden die Meldepflichten reduziert, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.
Es wird geprüft, ob bestimmte Formulare mit bis zu 300 Datenfeldern verschlankt oder digitalisiert werden können. - Allgemeine Reduzierung administrativer Belastungen
Die EU-Kommission hat sich das Ziel gesetzt, die bürokratischen Anforderungen für Unternehmen bis 2029 um 25 % insgesamt und um 35 % für KMU zu senken.
Geplant ist ferner eine Vereinfachung oder Abschaffung redundanter Berichtspflichten, um Überschneidungen zwischen verschiedenen EU-Richtlinien zu vermeiden.

Herausforderungen der EU Omnibus Verordnung
Trotz der Vorteile bringt die Reform auch Herausforderungen mit sich. Die EU Omnibus-Verordnung bedeutet für viele Unternehmen eine spürbare Reduktion des administrativen Aufwands. Gleichzeitig müssen Unternehmen, die bisher in Nachhaltigkeitsberichterstattung investiert haben, prüfen, welche neuen Anforderungen konkret auf sie zutreffen. Besonders größere Unternehmen, die weiterhin berichtspflichtig bleiben, sollten sich frühzeitig auf die neuen Regelungen vorbereiten.
Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Ausnahme börsennotierter KMU, unterliegen derzeit nicht den Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). In der Praxis sind jedoch viele von ihnen dennoch zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert – insbesondere dann, wenn sie Teil der Wertschöpfungskette größerer Unternehmen sind oder Finanzinstitute wie Banken mit entsprechenden Anforderungen bedienen müssen.
Um diesen indirekten „Trickle-Down“-Effekt zu begrenzen, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der verhindern soll, dass Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs der CSRD übermäßigen Berichtspflichten unterliegen. Geplant ist die Einführung eines freiwilligen Berichtsstandards für alle nicht betroffenen Unternehmen, einschließlich KMU. Dieser Standard basiert auf dem von der EFRAG entwickelten freiwilligen Standard für KMU (VSME) und soll per delegiertem Rechtsakt angenommen werden.
Mit dieser Maßnahme strebt die EU eine Balance zwischen Transparenzanforderungen und administrativer Entlastung für kleinere Unternehmen an. Wie sich der freiwillige Standard in der Praxis auswirkt und ob er den Druck auf KMU tatsächlich verringert, bleibt abzuwarten.
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Fazit: Jetzt handeln und Wettbewerbsvorteile sichern
Die EU Omnibus-Verordnung 2025 markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer effizienteren Regulierung. Weniger Bürokratie, klarere Vorgaben und gezieltere Berichtspflichten entlasten insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig bleiben Nachhaltigkeit und Compliance zentrale Wettbewerbsfaktoren, die Unternehmen strategisch nutzen können.
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